Als Arthur und Hermine sich 1939 doch noch um eine Ausreise bemühen, verkaufen sie Ludwigs Grundstück mit Steg und Badehaus für die Hälfte des Verkehrswertes an den benachbarten Architekten. Der Architekt zahlt um des Vorteils willen, den er aus dem Handel hat, ans Finanzamt eine Entjudungsgewinnabgabe in Höhe von 6%.