Fritz Bauer, der hessische Generalstaatsanwalt, beantragte denn auch bei der Bundesregierung in Bonn, daß ein Auslieferungsverfahren eingeleitet würde. Aber Bauers Einstellung zu dieser Angelegenheit war die Einstellung eines deutschen Juden, sie wurde von der deutschen öffentlichen Meinung nicht geteilt. Sein Antrag wurde nicht nur von Bonn abgelehnt, er wurde kaum zur Kenntnis genommen und von niemandem unterstützt.