Innenminsterium erkannte man voller Eifer die Zeichen der Zeit, wozu auch gehört, daß man ausdrücklich anordnete, »von einer Veröffentlichung der Richtlinien Abstand zu nehmen«; denn das Nichtveröffentlichen der Gesetzgebung, nach der regiert und verwaltet wird, wurde dann, allerdings erheblich später, eines der wesentlichen Merkmale der totalen Herrschaft in Deutschland.