Wie dem auch sei – die Unbekümmertheit, mit der der Ankläger die berüchtigten Nürnberger Gesetze von 1935 anprangerte, in denen Eheschließung und Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Deutschen verboten wurden, verschlug einem einigermaßen den Atem. Die besser unterrichteten Korrespondenten waren sich der Ironie recht gut bewußt, doch sie erwähnten sie in ihren Berichten nicht. Dies war offenbar nicht der Moment, den Juden zu sagen, was mit den Gesetzen und Einrichtungen ihres eigenen Landes nicht in Ordnung ist.