»allzu großzügige Schuldbekenntnisse« könnten »die komplizierten historischen Zusammenhänge hinsichtlich einer Schuldverflechtung der Völker verdunkeln«, oder umgekehrt: »die Aburteilung eines begrenzten Täterkreises« würde »allen anderen« dazu dienen, »sich nun erst recht jeder Mitverantwortung in einem höheren Sinne« enthoben zu fühlen (Oberkirchenrat Erwin Wilken im »Rheinischen Merkur« vom 7. Juni 1963).