Eveline Hasler erzählt in ihrem auf historischen Originaldokumenten basierenden Roman aus dem Leben der Dienstmagd Anna Göldi, die 1782 durch das verhängnisvolle Zusammenwirken diverser Umstände in einem mehr als dubiosen, unter der Bezeichnung „Göldi-Handel“ geführten Gerichtsfall, als „Verderberin“ eines Kindes in Glarus zum Tod durch das Schwert verurteilt und enthauptet wurde.
Anna Göldi bzw. Göldin, wie sie die Autorin in der damals gebräuchlichen, weiblichen Form nennt, war eine intelligente, vitale, selbständig denkende Frau. Sie wurde 1734 als viertes von acht Kindern einer armen Familie in Sennwald geboren und musste früh ihren Unterhalt als Dienstmagd verdienen. Ihre letzte Stelle trat sie 1780 in Glarus im Hause des Arztes und Fünferrichters Johann Jakob Tschudi an. Es verging gut ein Jahr, bis das zweitälteste Mädchen der Familie, Anna Maria, auch Anna Migeli genannt, in seiner Milchtasse wiederkehrend Stecknadeln vorfand. Laut Akten soll das auslösende Moment für diese Vorfälle ein Streit zwischen dem Anna Migeli und Anna Göldi gewesen sein. Der Tatverdacht fiel auf die Magd. Kurz darauf wurde sie fortgeschickt. Aufgebracht über die Ungerechtigkeit beschwerte sie sich beim Landammann, einem Verwandten der Tschudis, der umgehend den Hausherrn informierte. Auch beim ansäßigen Pfarrer fand sie kein Gehör. Im Ort verbreiteten sich die Gerüchte um Anna Göldi und die Vorkommnisse im Hause Tschudi und als die Kunde umging, dass sie einst des Kindsmordes an einem unehelichen Kind bezichtigt wurde, blieb ihr nur die Flucht. Anna Migeli begann unter Krämpfen Nadeln und andere Eisenstücke zu erbrechen, fantasierte, konnte sich nicht mehr fortbewegen. Die Rufe, Anna Göldi zur Rechenschaft zu ziehen, wurden lauter, man nahm ihre Verfolgung auf und nachdem sie, einen Monat nach ihrer Verhaftung, auf Geheiß des Gerichts das Anna Migeli innert kurzer Zeit von ihrem Leiden heilte, betrachtete man dies als Bestätigung ihrer Zauberkräfte. Drei Monate später, nach diversen Verhören, teils unter Folter, war ihr Schicksal besiegelt.
Eigenartigerweise wurde das „Gufenspeien“ des Anna Migeli vom Gericht nie hinterfragt, gab es doch zur Zeit des Göldi-Handels in der Schweiz bereits dokumentarisch belegte Fälle von Kindern, die Nadelspeien und „gichterische Zuckungen“ nachweislich simuliert hatten. Auch die Ärzte versagten komplett. In der heimischen Presse wurde der Göldi-Handel aufgrund der Zensur nicht thematisiert. Im übrigen Europa löste er eine Welle der Entrüstung aus. So beginnt ein Artikel der holländischen Zeitschrift Haarlemse Courant vom 14. Januar 1783 mit der Einleitung: „Sollte man glauben, dass in diesem Jahrhundert, das so manchmal das erleuchtete, das philosophische Jahrhundert genannt wird, und selbst noch in diesem vergangenen Jahr, in einer der reformierten Religion angehörenden Ortschaft ein Frauenzimmer wegen Zauberei, eingefangen, gepeinigt und nachher unter dem Namen Giftmischerin (weil man Gelächter befürchtet hatte, wenn man sie als Zauberin verbrennen ließe) mit dem Schwert zum Tode gebracht wurde?“
Den Nährboden, auf dem der Göldi-Handel zur Zeit eines weithin aufgeklärten Europa des 18. Jahrhunderts in einer abgeschiedenen Gegend zur letzten Hexenhinrichtung der Schweiz heranwachsen konnte, lieferten der noch immer tief verwurzelte Glaube an Zauberei und die Machtverhältnisse zwischen Volk und herrschenden Familien. Aber führte als auslösendes Motiv tatsächlich ein angeblicher Racheakt eines Kindes zur Hinrichtung der Dienstmagd? Könnte man aus den vollständigen Prozessakten eindeutige Schlüsse ziehen, aus den im letzten Verhör erwähnten Protokollen zur Befragung Anna Göldis über ihr Verhältnis zu J.J. Tschudi vielleicht, wären sie nicht nach dem Prozess teilweise unwiderbringlich verschwunden? Welche Rolle spielte der Freund des Hauses, Schützenmeister Tschudi, wirklich? Er, der gemäß Zeugenaussagen, dem Anna Migeli die Nadeln zwischen den Zähnen hervorzog, wenn es nicht bei Sinnen war. Und warum erfand Anna Migeli eine zweite Geschichte vom Teufel und dem „Leckerli“, die einem weiteren Menschen, Rudolf Steinmüller, zum Verhängnis wurde?
Eveline Haslers Ausführungen fördern Ungereimtheiten zutage, werfen im Spannungsfeld zwischen Fakten und Unschärfen Fragen auf. Indes verzichtet die Autorin auf Antworten. Eveline Hasler berichtet und erzählt, verwebt dokumentierte Ereignisse mit einer darauf aufbauenden, einfühlsamen poetischen Geschichte. Daraus entstanden ist ein ergreifender und geheimnisumwobener biographischer Roman.
Eveline Hasler, geboren 1933 in Glarus, studierte Psychologie und Geschichte an der Universität Freiburg und in Paris. Ihre Romane behandeln meist Stoffe aus der Schweizer Geschichte. Ihr Werk wurde vielfach ausgezeichnet. 2012 erhielt sie die Ehrendoktorwürde der Universität Bern.
( Seit 1960 bis heute sind in Afrika, Lateinamerika und Südostasien tausende von Menschen, mehrheitlich Frauen, wegen Hexerei erniedrigt, verstümmelt oder umgebracht worden. Vermutlich mehr als während der gesamten europäischen Verfolgungsperiode.
„Es hat immer mit einer grossen wirtschaftlichen, familiären oder sozialen Not zu tun, für die man ein Opfer sucht.“ Lorena Jenal )