Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Printmedien, Presse, 1,3, Universität Passau (Lehrprofessur für Methoden der empirischen Sozialforschung), Inhaltsanalyse - Empirische Methoden im Projekt, Deutsch, 1. Einleitung „Zur Not ein bisschen foltern" (Süddeutsche 2004), „Die Legende vom Helden Daschner"(Zeit 2004), „Ein Mörder und die Menschenrechte" (Stern 2008) - So und ähnlich lauteten die Schlagzeilen in Zeitungen, Nachrichtenportalen und Magazinen noch Jahre nach der wohl größten Debatte um Folter, Rechtsstaat und Opferschutz in Deutschland. Auslöser des entbrannten Folterdiskurses im Herbst 2002 war die Androhung von Zwang durch den Frankfurter Vizepolizeipräsidenten Wolfgang Daschner gegenüber dem Entführer des elfjährigen Bankierssohnes Jakob von Metzler. Daschner, der den Kindesentführer Magnus Gäfgen in einem Verhör körperliche Schmerzen androhte, sah darin die letzte Chance, den Aufenthaltsort des Jungen zu erfahren und diesen womöglich noch lebend zu finden. Ein schriftlicher Vermerk des ehemaligen Vizepräsidenten über den Vorfall brachte ihn schließlich vor Gericht und die öffentlich geführte, hitzige Debatte um Rettungsfolter und Rechtsstaat ins Rollen. Journalisten, Wissenschaftler, Juristen und Politiker bezogen in den Medien Stellung zu dem Thema und überfluteten die allgemeine Öffentlichkeit mit dem Dilemma um Opferschutz und Notwehrmaßnahmen einerseits, sowie Menschenwürde und dem absoluten Verbot von Folter andererseits. Besonders der Fall Daschner und die breite mediale Auseinandersetzung um die Menschenrechtslage, persönliche und staatliche Moralvorstellungen und den Stellenwert eines Lebens verdeutlichten dabei die unterschiedlichsten Argumentationsweisen der Journalisten und Autoren auf moralischer, politischer und juristischer Basis. Die Debatte beeinflusste damit nicht nur Politik und Rechtsstaat, sondern sie prägte und spiegelte auch die moralischen Ansichten vieler De