Schiedsverfahren waren auch in Antike und Mittelalter verbreitete Mittel der aussergerichtlichen Konfliktlosung. Das romische Recht hat viele konzeptionelle Grundlagen gelegt, auf denen spatere Epochen aufgebaut haben. Aus dem Mittelalter stammt die Einbettung in das Verfahrensrecht. Auf diesen historischen Vorlaufern beruhen selbst noch einige Grundsatze des modernen Schiedsverfahrensrechts. In diesem Buch wird ein weiter Bogen geschlagen, der erstmalig die entsprechenden Unterschiede, Gemeinsamkeiten und Entwicklungslinien aufzeigt. Dabei werden die wichtigsten epochenubergreifenden dogmatischen Fragen des Schiedsverfahrensrechts thematisiert, aber auch die in der Praxis entwickelten Vertragsformulare in die Deutung mit einbezogen. Zeitlich umfasst die Darstellung die Periode vom 1. Jahrhundert v.Chr. bis zum 13. Jahrhundert n.Chr.