Durch das neue Gesetz wird ein praventivrechtlicher Rahmen fur die Verhutung von Straftaten (zollrechtliche Gefahrenabwehr) geschaffen der langjahrigen Forderung der Strafrechtspraxis, Zollfahndungsdienstbeamte bei der Durchfuhrung strafprozessualer Ermittlungen in einem zentralen Gesetz als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft zu definieren, Rechnung getragen zwanzig Jahre nach dem Volkszahlungsurteil die durch den Bundesbeauftragten fur Datenschutz geforderte bereichsspezifische Datenschutzregelung getroffen und das Zollkriminalamt als Mittelbehorde mit bundesweiter Zustandigkeit zum Kopf des Zollfahndungsdienstes erhoben. Der Kommentar ist damit nicht nur ein topaktuelles Arbeitsmittel fur die Zollfahndung und sonstige Zollverwaltung, sondern auch - in einem sensiblen Grenzbereich von Strafverfolgungsinteressen und Grundrechten des Einzelnen - eine unentbehrliche Arbeitsgrundlage fur die Strafrechtspraxis im Bereich der Anwaltschaft und Steuerberatung, der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie der ubrigen Polizeien des Bundes und der Lander.