Während man in der Geschichte der Rechtswissenschaft und vorzugsweise der Naturrechtslehre lange Zeit hindurch die Verbindungslinien zwischen Hugo Grotius (1625: De jure belli ac pacis), dem «Vater des weltlichen Naturrechts» und seinen Vorläufern unbeachtet gelassen hat, untersucht diese 1949 in Göttingen entstandene, bisher nur maschinenschriftlich vorliegende, aber durch einige Zitate von Rechtsphilosophen und Rechtshistorikern weltweit bekannt gewordene Dissertation die bis dahin nahezu vergessenen Naturrechtler des sechzehnten Jahrhunderts, aus deren schwer zugänglichen Schriften sie wichtige Stellen auszugsweise veröffentlicht.