Die Gesamtvertretung tritt - insbesondere im Wirtschaftsleben - in zahlreichen Erscheinungsformen auf. Im krassen Gegensatz zu ihrer Bedeutung steht die unzureichende gesetzliche Regelung dieser Vertretungsmacht. Es ist der Praxis vorbehalten, Zweifelsfragen im Rahmen der Ausübung einer Gesamtvertretungsmacht zu lösen. Dabei stehen sich verschiedene Interessen gegenü die der Gesamvertreter, die der Vertretenen und die der Geschäftspartner. Sachgerechte Lösungen müssen folglich die Praktikabilität der Gesamtvertretung gewährleisten, ohne den Schutz des Vertretenen und die Sicherheit des Rechtsverkehrs zu vernachlässigen. Ziel der Arbeit ist es, mit Hilfe notwendiger Einschränkungen die Ausübung der Gesamtvertretungsmacht berechenbar zu gestalten und gleichzeitig einen angemessenen Interessenausgleich herbeizuführen.