Das Grundgesetz feiert im Mai 2019 seinen 70. Geburtstag. Christoph Möllers stellt die Entstehung des Grundgesetzes, seinen historischen Ort in der deutschen Verfassungsgeschichte und vor allem natürlich seine wesentlichen Inhalte vor. Die aktualisierte Neuauflage nimmt auch die politischen Veränderungen des letzten Jahrzehnts kritisch aus der Perspektive des Grundgesetzes und der Rechtsstaatlichkeit in den Blick.
Das Grundgesetz – Ein starres Korsett für eine dynamische Realität? Das Grundgesetz (GG), unter dem ich seit 1978 in Dankbarkeit und Freiheit leben darf, ist zweifellos das Fundament der Bundesrepublik Deutschland – ein Dokument von historischer Würde und institutioneller Klugheit. Es hat Stabilität, Rechtsstaatlichkeit und Freiheitsrechte in einer Weise garantiert, die in der deutschen Geschichte beispiellos ist. Und doch offenbart sich bei einer philosophisch tiefergehenden Betrachtung, dass seine Stärke zugleich sein Schatten ist: Es ist ein Werk der Ordnung in einer Welt, die vom Wandel lebt. Wendet man – im Sinne Platons – den Blick der Politeia auf das Grundgesetz, so treten zwei Grundmängel hervor, die seine Vollkommenheit im Reich der Idee unmöglich machen. Paradoxerweise sind es genau jene Eigenschaften, die wir als seine größten Tugenden preisen: seine Allgemeingültigkeit und seine Beständigkeit.
1. Die Tyrannei der Allgemeingültigkeit Der erste Mangel liegt im Anspruch auf Allgemeinverbindlichkeit. Das Grundgesetz spricht in der Sprache der Prinzipien: Artikel 3 – „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Artikel 5 – „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern.“ Doch das Leben kennt keine Allgemeinheit, sondern nur den Einzelfall, das Besondere, das Unwiederholbare. Wo das Gesetz Gleichheit verlangt, herrscht in der Wirklichkeit Differenz; wo das Gesetz Ordnung stiftet, erzeugt das Leben Ambiguität. Diese Diskrepanz zwischen der reinen Form des Gesetzes und der gelebten Wirklichkeit nannte Kant „die Urteilskraft“ – jenes Vermögen, das zwischen Regel und Erfahrung vermittelt. Im Alltag übernehmen Gerichte diese Aufgabe. Doch kein Urteil kann die Kluft ganz schließen: Das Leben bleibt zu reich, um vollständig in Paragraphen zu passen.
2. Die Illusion der Überzeitlichkeit Der zweite Mangel ist subtiler – und gefährlicher. Er liegt im Glauben an die Dauer, an die Überzeitlichkeit des einmal gesetzten Rechts. Das Grundgesetz von 1949 war Antwort auf eine Katastrophe, aber auch Produkt eines bestimmten Moments in der Geschichte. Jede Verfassung ist die geronnene Angst ihrer Entstehungszeit – und deshalb immer zugleich Schutz und Gefängnis. Die Welt jedoch wandelt sich schneller, als Gesetze altern dürfen: Digitalisierung, Klimakrise, künstliche Intelligenz, neue Machtkonstellationen. Ein Gesetz, das auf Ewigkeit zielt, riskiert, zur Ruine im Strom der Zeit zu werden. Selbst wenn es in seiner Entstehung „exakt“ war, wird es durch die Bewegung der Welt „anachronistisch“.
3. Symptome der Starrheit: Strukturen im Widerspruch zur Bewegung Diese beiden Grundprobleme – die Starrheit gegenüber dem Individuellen und die Starrheit gegenüber dem Wandel – erscheinen in konkreten institutionellen Formen: Das plebiszitäre Defizit und die Dominanz der Parteien (Art. 21 GG): Das Grundgesetz ist radikal repräsentativ. Die Partei ersetzt den Bürger. Hier zeigt sich die „Tyrannei der Allgemeingültigkeit“: das Abstrakte verdrängt das Konkrete, das Kollektiv ersetzt die Stimme des Einzelnen. Die Demokratie wird zum Ritual der Zustimmung statt zum Raum der Mitgestaltung. Fehlende Amtszeitbegrenzung: Auch Macht erstarrt, wenn sie nicht rhythmisch gebrochen wird. Popper nannte Demokratie die Möglichkeit, Regierende ohne Blutvergießen loszuwerden – doch das Grundgesetz erlaubt ihre Verfestigung durch Gewohnheit. Wo Macht zu lange währt, wird sie zur Institution, und Institutionen vergessen, wozu sie einst geschaffen wurden. Die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3): Sie ist die kristallinste Form des Statischen. Indem sie bestimmte Prinzipien für unabänderlich erklärt, erhebt sie eine Generation zur Normgeberin aller folgenden. Aus radikaldemokratischer Sicht ist dies ein metaphysischer Widerspruch: das Volk bindet sich selbst, indem es seine Freiheit verabsolutiert. Das Legitimitätsdefizit (Art. 146 GG) und das Souveränitätsparadox: Das Grundgesetz war als Provisorium gedacht – ein Übergang, der nie endete. 1990 entschied man sich gegen den Akt der Selbstbestimmung durch das Volk, zugunsten einer pragmatischen Vereinigung per Beitritt. Damit blieb der Ursprung unvollendet. Die deutsche Demokratie ist bis heute eine ohne mythischen Gründungsakt – rational, aber wurzellos. Und doch ist auch die Souveränitätsfrage heute anders zu stellen: In einer Welt der Supermächte ist nationale Autarkie eine Illusion. Souveränität ist keine Besitzurkunde, sondern ein Verhältnis – und wer sie teilt, verliert sie nicht, sondern vergrößert ihren Wirkungsraum.
Fazit Das Grundgesetz ist ein Werk von großer Weisheit – stabil, gerecht, maßvoll. Aber seine Würde liegt in der Vergangenheit, seine Herausforderung in der Zukunft. Es war das richtige Gesetz für eine Nachkriegsordnung, nicht notwendigerweise für eine Nachdigitalordnung. Es opfert individuelle Gerechtigkeit zugunsten von Berechenbarkeit und Flexibilität zugunsten institutioneller Sicherheit. Die Urteilskraft der Justiz bleibt der ewige Versuch, den Fluss des Lebens in die Form des Rechts zu gießen. Das Grundgesetz genügt seinem eigenen Ideal von Gerechtigkeit nicht – weil kein Gesetz das je kann. Aber wer seine Mängel erkennt, ehrt es mehr als jener, der es sakralisiert. Schlussgedanke Gesamtnote: 2,5 Denn jedes Gesetz bleibt dem Geist nach hinter dem Leben zurück – es ist der Versuch, Bewegung in Form zu zwingen. Doch Verfassungen sterben nicht an ihren Feinden, sondern an der Unfähigkeit, sich selbst neu zu denken. Das Grundgesetz glaubt, es sei aus Stein gemeißelt – dabei steht es, wie alles Menschliche, nur im Wind der Zeit. Kein Gesetz betritt zweimal denselben Staat, und doch glauben die Bürger, der Fluss sei still. Seine Stärke liegt im Konsens, seine Schwäche darin, dass der Konsens keine Sprache für den Wandel kennt.
Eine Verfassungsgebung endet nie, denn jede folgende Generation bestimmt selbst, welche Verfassung sie will. Das ist nur einer von vielen die Augen öffnenden Gedanken zum Grundgesetz, die Christoph Möllers in seinem Buch mit uns teilt. Auf 128 Seiten und in fünf Kapiteln "Vorgeschichte und Entstehung", "Das Grundgesetz als Text", "Das Grundgesetz als Norm", "Das Grundgesetz als Kultur" und "Herausforderungen" sowie einer Verortung in der Einleitung, was das Grundgesetz eigentlich ist und einem Schluss, in dem der fehlende Grund des Grundgesetzes thematisiert wird, führ der Autor den interessierten Leser näher an eine der interessantesten und immer noch gültigen Verfassung der Menschheitsgeschichte heran.
So ist das Grundgesetz unter dem Eindruck der gerade erlebten tödlichen, brutalen und unmenschlichen Exzesse des Nationalsozialismus entstanden und stiftet auch deshalb keine nationale Identität weil universelle Rechte eines individuellen Menschen im Vordergrund stehen. Das Grundgesetz ist weit mehr als eine Verfassung, es stellt den Menschen in den Fokus, schützt ihn und sein Leben und beabsichtigt soziale Unterstützung, die das Grundgesetz näher an die Verfassung der USA rücken als an die Weimarer Verfassung.
Das Buch geht auf die historische Entwicklung ein und erklärt, dass in der Weimarer Republik ein vom Volk gewählter Reichspräsident zum Gegenspieler des Parlaments geworden ist und man das beim Grundgesetz vermeiden wollte, weshalb dort vorgegeben ist, dass der Bundespräsident per Wahl durch das Parlament und den Bundesrat bestimmt wird und damit explizit gewollt ist, dass der Bundespräsident weniger Macht hat und vollständig in die repräsentative und föderale Demokratie integriert ist.
Der Autor erklärt die eigentliche Bedeutung des immer wieder falsch interpretierten Satzes "Die Abgeordneten (...) sind frei und nur ihrem Gewissen unterworfen". Dieser Satz bezieht sich nur auf staatliche Regeln weshalb ein Abgeordneter nicht "durch formale Sanktionen etwa durch Strafen oder andere rechtliche Nachteile zu einer bestimmten Entscheidung gezwungen werden" darf, aber er sehr wohl politische "Nachteile erleiden" darf, zum Beispiel bei Nichteinhaltung des Fraktionszwanges in Form von einer nicht mehr Aufstellung durch die Partei.
Der Autor räumt mit dem Missverständnis auf, dass im Bundestag politische Auseinandersetzungen stattfinden sollten und keine rationalen Diskussionen, indem er erläutert, dass der Platz für politische Auseinandersetzungen eben in der Gesellschaft stattfinden.
Das Buch beschäftigt sich auch mit den Entwicklungen der letzten Jahre und führt unter anderem auf, dass der Bundesrat Kompetenzen an den Bund im Austausch finanzieller Zuwendungen an die Länder abgegeben hat. Damit hat sich die Institution selber geschwächt und die angedachte Rolle bei Entstehung des Grundgesetzes aufgegeben.
Das kleine und kompakte gut zu lesende aber manchmal für Laien doch schwer verständliche Buch gibt Einblick in die verschiedenen Interpretationen des Grundgesetzes und fördert damit das Verstehen des Grundgesetzes. Damit ist das Buch eigentlich für unter dem Grundgesetz lebenden Menschen empfehlenswert. Für tiefer Interessierte bietet das Buch am Ende eine kleine weiterführende Literaturliste an.