Der Luftreinhaltung wird in der Umweltpolitik der Bundesrepublik Deutschland höchste Priorität Die Luftverschmutzung verursacht jährlich Schäden an Menschen, Tieren, Pflanzen, Ökosystemen und Materialien in Milliardenhöhe. Wesentlichen Anteil an dieser Luftverschmutzung besitzen die genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Arbeit in umfassender Weise 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG als eine Form der rechtlichen Verankerung des (umweltpolitischen) Vorsorgeprinzips.