Der zweite Band schlieAt an die verfassungsrechtlichen Grundlagen an und befasst sich mit der Organisation des Staates. Die klassischen Staatsfunktionen der Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit sowie die Einrichtungen des Rechtsschutzes und der Kontrolle werden als Institutionen des Asterreichischen Staatsrechts dargestellt, und in ihrer Funktionsweise und hinsichtlich ihres Zusammenwirkens beschrieben und erklArt. Dabei wird der Bezug sichtbar gemacht, der zwischen den Einrichtungen der staatlichen Organisation und den Prinzipien und GrundsAtzen des Verfassungsrechts besteht.