Das Buch ist in drei Teile, nämlich Verfassung, Verwaltung und Gesetzgebung, gegliedert. Die drei Abschnitte enthalten sowohl Überblicksdarstellungen wie Fallstudien in der Verbindung von Normen- und Wirkungsgeschichte. Deutlich wird etwa die allmähliche Emanzipation der Verwaltungswissenschaft von der Zivil- und Strafrechtswissenschaft oder das Vermittlungs- und Durchsetzungsproblem bewußter Rechtssetzung.