Als Mitglied der Konvention zum Schutz der Biologischen Vielfalt ("Biodiversitatskonvention") hat sich Osterreich verpflichtet, neben den wilden Tier-und Pflanzenarten auch Kulturpflanzen und Haustiere als genetische Ressourcen zu schutzen. Mit diesem Band 14/5 der Roten Listen wurde das bewahrte Einstufungskonzept der vorangegangenen vier Bande zum ersten Mal auf Haustierrassen angewandt. Dafur wurde es geringfugig adaptiert, mit dem Ergebnis, dass nun die Einstufung des Gefahrdungsgrades alter Haustierrassen ebenso objektiv nachvollziehbar ist, wie der von wildlebenden Arten. Bearbeitet wurden u. a. Rinder, Pferde und Esel, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflugel und Hunde. Angegeben werden neben dem Einstufungsergebnis selbst Bestandssituation, Bestandsentwicklung sowie die Verfugbarkeit geeigneter Lebensraume, die bei Haustieren bestenfalls einen Teil des Jahres im Freiland zu suchen sind und jedenfalls die Haltungsbedingungen und -moglichkeiten des Menschen mit umfassen. Anmerkungen beleuchten zusatzliche Aspekte von Gefahrdungssituation, Schutzprioritaten und Risikofaktoren und geben Empfehlungen fur weitere Massnahmen zur Erhaltung dieses wertvollen Kulturgutes.