Die seit dem 10. Januar 2015 geltende Br|ssel Ia-VO setzt einen Meilenstein f|r die grenz|berschreitende Zwangsvollstreckung in der Europäischen Union. Bisher mussten Entscheidungen ein Zwischenverfahren, das sogenannte Exequaturverfahren oder auch Vollstreckbarerklärungsverfahren durchlaufen, bevor sie in einem anderem Mitgliedstaat vollstreckt werden konnten. Die Br|ssel Ia-VO beseitigt das Exequaturverfahren. Bei der unmittelbar grenz|berschreitenden Vollstreckung fliessen das Recht des Ursprungsstaates, das Recht des Vollstreckungsstaates und das Unionsrecht zusammen. Denise Wiedemann untersucht, welche dieser Rechtsordnungen Anwendung auf einzelne Fragen der Zwangsvollstreckung findet.