Ausländer raus, macht die Grenzen zu oder herzlich willkommen? Bei kaum einem anderen Thema sind die Meinungen in der Bevölkerung so gespalten wie beim Thema Flüchtlinge. Brandaktuell haben im Zuge der Verhandlungen über die Jamaika-Koalition CDU und CSU die Festlegung einer Obergrenze "light" beschlossen und damit den Streit über die Flüchtlingspolitik beigelegt. Gegenstand dieser juristischen Ausarbeitung ist ein aktuelles und im Bundestagswahlkampf der BRD im Jahr 2017 erneut stark diskutiertes Thema, das seit der Flüchtlingskrise 2015 an enormer Relevanz gewonnen hat. In den politischen Debatten der Bundesrepublik aber gerade auch in anderen Staaten stehen sich die verschiedensten Positionen gegenüber, die von Extremansichten wie dem Aufbau von Zäunen, Schließung von Grenzen und Absichten der Errichtung neuer Mauern bis hin zur gelebten Willkommenskultur reichen. Der neue US-Präsident Donald Trump verkündet vollmundig, eine Mauer an der Grenze zu Mexiko errichten zu wollen und die Mexikaner dafür bezahlen zu lassen. Ungarn errichtet Grenzzäune und es werden Flüchtlingsabkommen mit der Türkei geschlossen. Macht die Friedens- und Flüchtlingspolitik an der eigenen Grenze halt? Oder besteht eine Verantwortung der Staaten über die Grenze hinaus? Die politische Diskussion ist Gegenstand der Tagespresse. Gerade in juristischer Hinsicht haben die Themen Flüchtlinge und Obergrenze darüber hinaus einige spannende Fragen aufgeworfen. Im Kern geht es damit um die Frage, ob einzelne Staaten die Aufnahme von Flüchtenden zahlenmäßig begrenzen, namentlich eine sogenannte Obergrenze festlegen dürfen. Als unbeschränkte Rechtssubjekte des Völkerrechts sind Staaten an zahlreiche Rechte und Pflichten gebunden. Sind vor diesem Hintergrund Aussagen wie z. B. die der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel vom September 2015, dass das Grundrecht auf Asyl keine Obergrenze kenne und dies auch für Flüchtlinge aus Bürgerkriegen gelte, nicht nur in Bezug auf das deutsche Asylrecht, sondern auch völkerrechtlich haltbar? Kann ein Mensch, der nach einer gefährlichen Odyssee von mehreren tausend Kilometern endlich sicheres Terrain erreicht hat, allein aufgrund einer mengenmäßigen Begrenzung bereits an der Grenze (a limine) abgewiesen werden? Das vorliegende Buch hat sich zum Ziel gesetzt, diese Fragen zu beantworten und insbesondere die Zulässigkeit derartiger Obergrenzen unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten zu klären und einen Ausblick für die Zukunft sowie Empfehlungen an Politik und Staatengemeinschaft auszusprechen.
Über den Autor
Timo Müller ist Bonner Unternehmer und wurde 1976 in Bergisch Gladbach geboren, ist verheiratet und wohnt in Köln. Nach seiner Berufsausbildung zum Bankkaufmann studierte Timo Müller Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Nordhessen und Rechtswissenschaften (Jura) an der Universität zu Köln. Im September 2015 ist Timo Müller vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und von der Industrie- und Handelskammer für besonderes soziales Engagement als CSR - Botschafter (Corporate Social Responsibility) ausgezeichnet worden und setzt sich für die Verbreitung sozialen Engagements ein. Ehrenamtlich engagiert er sich darüber hinaus als seit 2011 als Handelsrichter am Landgericht Bonn und als Vollversammlungsmitglied der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Timo Müller ist passionierter Privatluftfahrzeugführer (JAR-FCL), forscht zum Thema internationales Friedenssicherungsrecht, mag guten Rotwein, deutsche Geschichte und spannende Filme.