Neutralitat Nach Schweizer Muster?: Osterreichische Volkerrechtslehre Zur Immerwahrenden Neutralitat, 1955-1989 (Studien Zur Geschichte Des Volkerrechts, 37)
Das volkerrechtliche Institut der dauernden Neutralitat als Chance oder Burde einer jungen Republik? Osterreich erhalt im Jahr 1955 mit dem Staatsvertrag von Wien seine volle Souveranitat zuruck. Davor verpflichtete sich Osterreich im Moskauer Memorandum zur immerwahrenden Neutralitat. Die volkerrechtliche Studie zeigt, wie die osterreichische Politik, Wissenschaft und Bevolkerung versucht, die Neutralitat zu definieren und einen Platz in Europa und der Internationalen Staatengemeinschaft zu finden. Die Analyse zeigt, wie sich die Semantik und die Funktionen der Neutralitat im Beobachtungszeitraum gewandelt haben, wie sich das Neutralitatsbewusstsein der OsterreicherInnen verandert hat, welche Wechselwirkungen es zwischen innen- und aussenpolitischen Ereignissen und der Reaktion der Volkerrechtswissenschaft gegeben hat und nicht zuletzt, wie die immerwahrende Neutralitat Osterreichs definiert wurde und welche Bedeutung ihr nach wie vor zukommt.