Im Rahmen der Foderalismusreform I wurde im Herbst 2006 mit der Abweichungsgesetzgebung der Bundeslander bei bestimmten Kompetenztiteln und im Verfahrensrecht ein neues Gesetzgebungsinstrument eingefuhrt. Es soll dazu beitragen, die Gesetzgebung von Bund und Landern zu starken, Blockaden im Bundesratsverfahren abzubauen sowie die Europatauglichkeit des Grundgesetzes zu verbessern. Beim Erlass der Regelungen war man sich klar daruber, dass hier ein Experimentierspielraum hin zu einem Konkurrenzfoderalismus eroffnet wurde. Wie weit die gesetzten Ziele erreicht werden, zumindest jedoch Fortschritte erzielt werden konnen, muss sich in der Gesetzgebungspraxis erweisen. Die Hoffnung, dass dies moglich sein wird, ist jedoch durchaus berechtigt. Klar ist aber auch, dass die Reform ahnlich wie vorherige nur eine Zwischenstation sein kann; die Anpassung des Staates an die Veranderung der Rahmenbedingungen, die auch durch den europaischen Entwicklungsprozess beeinflusst werden, ist eine immerwahrende Aufgabe.