Die Geschichte des Verwaltungsrechtsschutzes im 19. Jahrhundert ist bisher in erster Linie als Institutionengeschichte, als blosse Vorgeschichte der heutigen Verwaltungsgerichtsbarkeit verstanden worden. Der Autor untersucht statt dessen - aus der Perspektive des rechtsschutzsuchenden Burgers - die bisher kaum bekannte Praxis der Verwaltungskontrolle. Dabei werden die Moglichkeiten einer rechtlichen Verwaltungskontrolle, insbesondere der Rechtsschutz durch Zivilgerichte, gleichberechtigt ins Blickfeld genommen. Mit diesem Ansatz analysiert der Autor den Verwaltungsrechtsschutz im Herzogtum Braunschweig, wobei justiz- und sozialgeschichtliche Aspekte verknupft und verfassungs- wie verwaltungsgeschichtliche Erklarungsmuster einbezogen werden. Den Schwerpunkt bildet die Untersuchung der zivilgerichtlichen Judikatur und des verwaltungsinternen Rechtsschutzes. Ausserdem werden die normativen Grundlagen des Verwaltungsrechtsschutzes z. B. im partikularen Enteignungs-, Gewerbe-, Gemeinde- oder Steuerrecht ausgewertet. Zudem liess sich die braunschweigische Rechtsliteratur einbeziehen. Es wird deutlich, wie die zivilprozessuale Verwaltungskontrolle in einer strikt gemeinrechtlichen Phase zwischen 1832 und 1860 dominierte und fur effektiven Verwaltungsrechtsschutz sorgte - Braunschweig stellt sich als Musterbeispiel eines Justizstaates heraus. Fur die Zeit ab 1865 steht die Erosion des Justizstaates im Mittelpunkt, als diverse Kommissionen mehr und mehr Bedeutung bei der Verwaltungskontrolle erlangten. Dies veranlasst den Verfasser, den Grunden nachzugehen, die 1896 - relativ spat - zur Errichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit fuhrten. Schliesslich wird auf die Funktion hingewiesen, die der braunschweigische Weg als justizstaatliches Vergleichsmodell fur die Entwicklung des Verwaltungsrechtsschutzes in den anderen deutschen Territorien hat.