Die "bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" wurde zum 1.1.2005 als 4. Kapitel in das SGB XII - Sozialhilfe - integriert. Das fruhere GSiG wurde damit auaer Kraft gesetzt. Damit wurde ein grundlegendes Ziel des Grundsicherungsgesetzes aufgegeben, durch Leistung auaerhalb der Sozialhilfe die Hemmschwelle der Berechtigten, Leistungen des Sozialamtes in Anspruch zu nehmen, herabzusetzen. Dies machte eine vollige Neubearbeitung des Praxiswerks von Renn/Schoch erforderlich. Die Neuauflage - stellt die Leistungen der Grundsicherung sowie die Voraussetzungen, unter denen sie geleistet wird, verstandlich dar - legt einen Schwerpunkt auf Fragen der Zustandigkeit und Organisation sowie des Verwaltungsverfahrens und des Rechtsschutzes und - veranschaulicht die Erlauterungen durch ausfuhrliche Fallbeispiele aus der Praxis. Das Werk richtet sich an in der Sozialberatung tatige Personen, aber auch an Beschaftigte von kommunalen Grundsicherungs- sowie Versicherungsamtern und den Sozialversicherungstragern sowie Betroffene. Die Dr. Heribert Renn ist Leiter der Rechtsstelle des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau, Frankfurt. Regierungsdirektor a.D. Dietrich Schoch ist Mitglied des Arbeitskreises Grundsicherung und Sozialhilfe des Deutschen Vereins fur offentliche und private Fursorge und Ombudsmann der ARGE SGB II Duisburg.