Mit dem Gesetz zur Entsorgung von Elektro(nik)-Altgeraten setzt die Bundesregierung zwei EU-Richtlinien, diejenige uber Elektro- und Elektronik-Altgerate (WEEE) und diejenige zur Verwendung bestimmter Stoffe (RoHS), in deutsches Recht um. Die Hersteller elektrischer und elektronischer Produkte werden verpflichtet, ihre Altgerate getrennt von anderem Abfall zuruckzunehmen und zu entsorgen. Die Pflicht zur Registrierung ist am 01.05.2005 in Kraft getreten. Unmittelbar nach In-Kraft-Treten der Normen liegt mit dem Handkommentar zum Elektrogesetz eine prazise Kommentierung der Regelungen vor. Dies ist umso notwendiger, als das Gesetz eine schwer zu handhabende Vermischung zwischen privater und offentlich-rechtlicher Aufgabenerfullung vorsieht, auf die die gangigen Interpretationsmuster nur schwer passen. Dabei treten zahlreiche juristische Streitfragen auf. Diese betreffen den Kreis der Verpflichteten (Hersteller, Vertreiber, Besitzer bzw. private- oder offentlich-rechtliche Entsorgungsbetriebe bzw. -trager), das Kontrollsystem (Gemeinsame Stelle, Umweltbundesamt) oder die Finanzierung. Der Kommentar gibt hier zuverlassige Antworten Kommunen und Aufsichtsverwaltungen Handel Rechtsanwalte Verwaltungsgerichte Herausgeber Professor Dr. Dr. h.c. Martin Bullinger und Prof. Dr. Michael Fehling wie Autoren - Rechtsanwalt Dr. Jorg Karenfort; Hans-Jochen Luckefett, Ministerialrat a.D.; Ministerialdirigent Reinhard Schmalz, Niedersachsisches Umweltministerium - stehen fur die Praxisorientierung des Werks.