Der Gesetzgeber hat mit Einf�hrung des �bergangsmandates in � 21a BetrVG die Forderungen der Richtlinie 2001/23/EG zumindest f�r den Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes umgesetzt. Gleichzeitig hat er damit den langen Streit �ber dessen Existenz endg�ltig beendet. Ausgehend von den Forderungen der Richtlinie 2001/23/EG untersucht die Arbeit, welche europarechtlichen Anforderungen an das �bergangsmandat an sich zu stellen sind. Weiter wird die Umsetzung dieser Vorgaben durch den nationalen Gesetzgeber in � 21a BetrVG gepr�ft. Dabei nimmt der Autor zu noch offenen Fragen wie dem Bestehen eines �bergangsmandates bei Eingliederungen Stellung und bietet praxisnahe L�sungen an. Die Richtlinie 2001/23/EG gilt neben dem Betriebsrat auch f�r die weiteren betrieblichen Arbeitnehmervertretungen. Daher geht die Arbeit auch der Frage nach, inwieweit der Bundes- und die Landesgesetzgeber bereits �bergangsmandate f�r die Personalr�te, insbesondere bei Privatisierungen geschaffen haben. Ein Augenmerk liegt dabei auf der Frage, welche Folgen etwaig bestehende Umsetzungsdefizite haben. Schlie�lich besch�ftigt sich die Arbeit mit den Auswirkungen der Richtlinie auf die kirchlichen Mitarbeitervertretungen.