Die ruandischen Gacaca-Gerichte waren ursprunglich gewohnheitsrechtliche Institutionen zur Konfliktlosung auf der Ebene von Dorfgemeinschaften. Nach dem Volkermord wurden sie auf der Grundlage staatlicher Gesetze reglementiert und mit der Aufarbeitung der grossen Mehrzahl von Verbrechen im Kontext des Genozids betraut. Damit sollen sie einen Beitrag zum Prozess der gesellschaftlichen Versohnung in Ruanda leisten. Der Autor verfolgt die Frage, ob dies tatsachlich gelingt. Dazu erarbeitet er zunachst theologisch-ethische Kriterien einer Theorie der gesellschaftlichen Versohnung. Zentrale Beitrage dazu sind Rechtsprechung, Wahrheitsfindung, Verantwortungsubernahme und Erinnerungskultur, die jeweils systematisch erarbeitet und zu einem umfassenden Konzept zusammengefuhrt werden. Dabei wird deutlich, dass die Gacaca-Gerichte ihrem Anspruch nur bedingt gerecht werden.